Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Deshalb ist das Unfallrisiko für diese jungen Menschen wesentlich höher. An mehr als 1/5 aller Unfälle mit Personenschäden waren 18- bis 24- jährige als Fahrzeugführer beteiligt. Die Einführung des "Begleiteten Fahrens ab 17" soll einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten und zwar insbesondere auf Grund des "mäßigenden Einflusses" durch die Begleitperson.
Um die Sicherheit der jungen Fahrer/ -innen zu erhöhen, sollen sie die Möglichkeit bekommen, mehr Erfahrungen zu sammeln.
NRW startet deshalb ab dem 14.09.2005 den Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17".
 
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
 
-Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrer/ -innen nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
 
-Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleiter eingetragen werden.
 
-Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
 
-Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE besitzen.
 
-Die Begleiter dürfen nur max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg vorweisen.
 
-Mit der Prüfungbescheinigung darf nur in Deutschland gefahren werden.
 
Nach dem 18. Geburtstag kann die Prüfungsbescheinigung in den Kartenführerschein getauscht werden.
 
Die Ausbildung kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden.
Die theoretische kann 3, die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen des 17. Geburtstages
abgelegt werden.
 
Für weitere Fragen stehen wir jederzeit bereit.