Einige organisatorische Dinge sind noch zu beachten:

1. Die Anmeldung in der Fahrschule

2. Die Anmeldung beim Bürgeramt

3. Die Anmeldung zur Prüfung

4. Den Erhalt des Führerscheines

1. Sie können sich jederzeit in einer Fahrschule ihrer Wahl anmelden. Mitzubringen sind ein Personalausweis und gegebenenfalls die Anmeldegebühr. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter den Vertrag mit unterschreiben. Der Theorieunterricht besteht aus einzelnen Themen, so dass jederzeit eingestiegen werden kann. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

2. Mit dem Vertrag der Fahrschule, einem Sehtest, einer Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs zu Sofortmaßnahmen am Unfallort, mit einem Passfoto und ihrem Personalausweis sowie € 43,40 (BF17 € 77,70 incl. 2 Begleiter, jeder weitere  € 13,30, sowie jeweils eine Kopie des FS (Vor- und Rückseite !) und Perso) kann ein Antrag zur Erlangung einer Fahrerlaubnis bei dem Bürgeramt gestellt werden. Nach ca. 4-6 Wochen bekommt die Fahrschule eine Mitteilung über die Genehmigung. Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erlangen des Mindestalters eingereicht werden.

3. Die Fahrschule stellt den Antrag zur Prüfung bei dem TüV Nord. Voraussetzung ist ein genehmigter Antrag (siehe 3.) und die abgeschlossene Ausbildung in der Fahrschule . Die theoretische Prüfung kann drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters durchgeführt werden. Nicht vergessen: Zur Prüfung muss der Personalausweis sowie eine Ausbildungsbescheinigung mitgebracht werden. Diese kann auch online von uns versendet werden. Die TüV Gebühr muss frühzeitig überwiesen werden, ansonsten einen Einzahlungsbeleg mitbringen!

4. Der Führerschein wird in der Regel am Tag der Prüfung vom Prüfer überreicht. Sollte das Mindestalter nicht erreicht sein, so kann er ab dem Geburtstag beim Bürgeramt abgeholt werden.